Sonderabschreibung soll fortgeführt werden

Mann fügt technisches Teil in Maschine ein

Die Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter soll fortgesetzt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sollen Unternehmen weiterhin steuerlich entlastet und durch Investitionsanreize begünstigt werden. Dazu hat die Bundesregierung im aktuellen Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Sonderabschreibung für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter wie Maschinen um ein Jahr bis 31.12.2022 verlängert.  Von der degressiven Abschreibung sollen Unternehmen in Milliardenhöhe profitieren. Im steuerlichen Sinne umfasst dies nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Großteil aller Investitionen – etwa…

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