Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ermöglicht degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens noch bis zum 31.12.2022. Dies gilt beispielsweise für Maschinen, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Grundsätzlich liegt der Abschreibungssatz bei maximal 25% und beträgt das 2,5 fache des linearen Abschreibungssatzes. Diese Maßnahme soll zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen schaffen und die Wirtschaft stabilisieren.

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