Mann fügt technisches Teil in Maschine ein

Die Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter soll fortgesetzt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sollen Unternehmen weiterhin steuerlich entlastet und durch Investitionsanreize begünstigt werden. Dazu hat die Bundesregierung im aktuellen Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Sonderabschreibung für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter wie Maschinen um ein Jahr bis 31.12.2022 verlängert. 

Von der degressiven Abschreibung sollen Unternehmen in Milliardenhöhe profitieren. Im steuerlichen Sinne umfasst dies nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Mit der degressiven Abschreibung können Unternehmen damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal.Sie möchten diese Möglichkeit nutzen? Als Experten in der Konstruktion von Maschinen und im Sondermaschinenbau helfen wir Ihnen gerne weiter. In der Planung ist außerdem eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter. Unternehmer sollen in diesem und im nächsten Jahr für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besondere Weise diesen Zwecken dienen, einen möglichst hohen Anteil sofort abschreiben können. („Superabschreibung“).

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